Service & Unterhalt

Ungenügend geprüfte und nicht gewartete Tore können zu Sicherheitsproblemen führen und als Torbetreiber sind Sie für die ordnungsgemässe Wartung verantwortlich. Gemäss dem Obligationenrecht (Artikel 58) und dem Arbeitsgesetz (Artikel 6) können bei Schäden Schadenersatzforderungen, der Verlust des Versicherungsschutzes oder sogar rechtliche Konsequenzen drohen.

 

Um Ihre Mitmenschen und sich selbst zu schützen, sollten gewerbliche und private Toranlagen üblicherweise einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren Zustand hin überprüft werden. In besonders beanspruchten Umgebungen, wie beispielsweise bei mehr als 50 Torbewegungen täglich oder hoher Verschmutzung oder Luftfeuchtigkeit, empfiehlt es sich sogar, die Prüfung zweimal im Jahr durchzuführen.

Wartungsanfrage

Sollte bei Ihnen eine Wartung Ihrer Anlage anstehen oder wenn Sie Interesse an einer Offerte für unsere Service-Leistungen haben, können Sie sich gerne  über das unterstehende Formular mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie rasch und kompetent bezüglich einer etwaigen Wartung. 

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